Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelindustrie

Immer wieder wird über in der Lebensmittelindustrie verwendeten Zutaten negativ berichtet. Die 2005 in Kraft getretene EU-Verordnung 178/2002 zur Rückverfolgbarkeit ist also aktuell wie nie. Unternehmen, die lückenlos sofort nachweisen können, welche Zutaten von welchem Hersteller in welchen Produkten verarbeitet worden sind, sind klar im Vorteil.

Die EU-Verordnungen 178/2002 und 1935/2004 zur Rückverfolgbarkeit betreffen alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen eines Unternehmens. Unternehmen sind angehalten, Systeme und Verfahren einzurichten, um den zuständigen Behörden auf Anforderung die relevanten Informationen mitteilen zu können.

IT-Lösungen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit

TEAM bietet Lösungen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit auf Basis des Informationssystems ProTrace an. Aus den unterschiedlichen im Unternehmen eingesetzten Systemen werden die für die Rückverfolgbarkeit relevanten Daten über Schnittstellen importiert und aufbereitet. Es stehen viele Auswertungs- und Ausleitungsfunktionen zur Verfügung.

TEAM bietet Rückverfolgbarkeitslösungen verschiedener Ausprägung an: Von der einfachen Integrationsmöglichkeit in bestehende Systemumgebungen bis hin zu flexiblen Auswertungsmöglichkeiten über die gesamte Prozesskette.

Folgende Merkmale zeichnet die TEAM-Lösung für Rückverfolgbarkeit auf Basis von ProTrace aus:

  • Rückverfolgbarkeit auf Knopfdruck
  • Vollständige Erfüllung der EU-VO 178/2002 und 1935/2004
  • Top-Down- bzw. Bottom-up-Sicht
  • automatisierte und wahlweise manuelle Datenübernahme aus vorhandenen Systemen
  • Möglichkeit zur Integration in eine unternehmensweite IT-Lösung

Interessiert? Weitere Informationen finden Sie auf www.team-pb.de.
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